Umschulung und Ausbildung für PPL- / Trike- und Tragschrauber-Piloten

Für Inhaber einer gültigen Privatpilotenlizenz (PPL) bieten wir die Ausbildung zum Erwerb der Sportpilotenlizenz für Dreiachser-UL an.
Sie beinhaltet automatisch die Passagierflugberechtigung.
Es ist keine Theorieprüfung erforderlich.
Die Ausbildungsdauer richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen des jeweiligen Piloten.
Für Segelflugzeugführer mit gültigem PPL-C oder Hubschrauberpiloten mit PPL-H, bieten wir neben der erforderlichen Praxisausbildung (mindestens 10 Stunden Flugzeit, davon 5 Stunden Soloflüge sowie Überlandeinweisungsflüge) die Theorieausbildung in den Fächern „Verhalten in besonderen Fällen“ und „Technik“ sowie alle zugehörigen Prüfungen an.
Alle Umschüler müssen eine Pyrotechnische Einweisung durch den Ausbildungsleiter erhalten.

 

Scheinverlängerung und Übungsflüge

Allen Lizenzinhabern bieten wir die gesetzlich vorgeschriebenen Übungsflüge mit Fluglehrer zur Scheinverlängerung nach § 45 (2) LuftPersV an. Wir verbinden diese Flüge gerne mit einem Training für besondere Situationen, gerne auch mit eigenem Flugzeug. Bitte nennen Sie Ihren individuellen Bedarf, damit wir aus der gesetzlich geregelten Verpflichtung den optimalen Gegenwert für den Piloten erbringen können.

 

Spornradeinweisung

Wie bieten Spornradeinweisung und -training auf unseren Spornradflugzeugen inkl. theoretische Schulung an.

 

Weiterbildung

FIS – Training, Flüge im kontrollierten Luftraum, Trainingsflüge mit Fluglehrer, Spezialitäten der Flugvorbereitung für das europäische Ausland, usw.