Theoretische Ausbildung
Ohne fliegerische Vorbildung wird eine theoretische Ausbildung von mindestens 60 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten in folgenden Unterrichtsfächern gefordert.
- Meteorologie
- Technik/-Aerodynamik
- Navigation
- Sprechfunk
- Verhalten in besonderen Fällen
- Luftrecht
- Pyrotechnik
Es handelt sich dabei um eine Minimalanforderung, die ausreichend sein mag, die Theorie-Prüfung zu bestehen. Sie ist aber keinesfalls ausreichend, um das notwendige Wissen zu vermitteln, ein guter und sicherer Pilot zu werden.
Wir gehen über diese Anforderungen hinaus und schulen im Theorieunterricht zu 100% nach gültigen PPL Standards!
Dabei setzen wir u.a. Schwerpunkte auf Themen, die für die fliegerische Praxis unabdingbar sind und die in der Standard-UL-Ausbildung zu kurz kommen.
- Weight & Balance
- Dichtehöhe
- Start- und Landestreckenberechnung
- Streckenplanung mit Flugplan
- BOC/TOC & TOD/BOD
Unsere Theorie-Ausbildung ist mit ca. 120 Unterrichtseinheiten doppelt so umfangreich wie gefordert. Unsere Kurse sind mit maximal 7 Teilnehmern klein genug, dass man auf individuelle Fragen eingehen und ein wirkliches Verständnis in komplexen Themenbereichen erzielen kann. Das oft praktizierte Auswendiglernen eines Fragenkatalogs kann und darf nicht Bestandteil einer guten Ausbildung sein.
Im Anschluss an die Theorieausbildung folgt die theoretische Prüfung:
Zeitpunkt und Ort der Prüfung und ggf. ein Prüfungsrat werden von der ausbildenden Flugschule vorgeschlagen und vom DULV festgelegt.
- Geprüft wird jedes Fach einzeln mit 40 Fragen pro Fachgebiet. Die Fragen werden im „multiple choice“ Verfahren gestellt.
- Die Auswahl der Prüfungsfragen erfolgt aus allen Fragen des Fragenkatalogs nach dem Zufallsprinzip.
- Das Fach Navigation ist aufgeteilt in einen Fragenteil und eine Navigationsaufgabe mit je 20 Fragen und wird in der Wertung als Ganzes betrachtet.
- Für die Lösung der Prüfungsaufgaben stehen je Fachgebiet 30 Minuten, im Fach Navigation 60 Minuten zur Verfügung (insg. maximal 3,5 Stunden).
- Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn in jedem schriftlichen Prüfungsfach mindestens 30 von 40 Fragen richtig beantwortet sind (75%).
Ist die Fehlerzahl in bis zu zwei Fächern größer als jeweils 10, so sind diese Fächer in einer schriftlichen Nachprüfung zu wiederholen. Ist die Fehlerzahl in mehr als zwei Fächern größer als jeweils 10, ist die Prüfung als Ganzes schriftlich zu wiederholen. Komplette Theorieprüfungen oder einzelne Fächer können höchstens drei Mal wiederholt werden.
Die Theorieprüfung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Bestehens des letzten Teiles. Sollten in diesem Zeitraum nicht die praktische Prüfung abgelegt werden, ist die Theorieprüfung zu wiederholen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Theorieprüfung ist nicht möglich.
Das Fach “Pyrotechnik” ist nicht (mehr) Bestandteil der offiziellen Theorieprüfung und wird im Vorfeld durch den Ausbildungsleiter der Flugschule abgenommen.
Mögliche Erleichterungen:
- Für Inhaber eines Flugfunkzeugnisses (BZF II, BZF I oder AZF) entfällt die Prüfung im Fach “Sprechfunk”. Die für die Prüfung zur Verfügung stehende Zeit reduziert sich um 30 Minuten.
- Für Inhaber eines B-Scheins (Streckenflugberechtigung Gleitschirmflieger) entfällt die Prüfung im Fach “Meteorologie”. Die für die Prüfung zur Verfügung stehende Zeit reduziert sich um 30 Minuten.