Umschulung vom Gleitsegel und Hängegleiter
Gleitsegler und Hängegleiter können ihre Fluglizenz aufstocken. Es gibt Erleichterungen bei der Umschulung zum Fluglizenzerwerb.
Teile der Flugausbildung, die für die andere Sportpilotenlizenz erforderlich sind, wurden bereits einmal absolviert und die entsprechende Prüfungen bestanden. Diese Teile der Flugausbildung muss man nicht wiederholen. Es wird dieses Wissen und Können erweitert. Entsprechende Prüfungen entfallen.
THEORIE
- Meteorologie
- Technik / Aerodynamik
- Navigation
- Sprechfunk
- Verhalten in besonderen Fällen (inkl. menschliches Leistungsvermögen)
- Luftrecht
- Pyrotechnik
Meteorologie und Flugfunk kann entfallen, falls der Umschüler einen B-Schein und ein gültiges BZF I/II oder AZF vorweisen kann.
Die Theorieprüfung wird durch einen vom DULV bestimmten Prüfungsrat abgenommen.
PRAXIS
Die Praxisausbildung entspricht der UL Ausbildung ohne Vorbildung (Fußgänger)
Die praktische Ausbildung besteht aus mindestens 30 Flugstunden, von denen mindestens fünf Flugstunden im Alleinflug erfolgen müssen, sowie mindestens fünf Starts und Landungen im Alleinflug auf zwei verschiedenen Flugplätzen. Außerdem müssen zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über eine Gesamtstrecke von jeweils mindestens 200 km, drei Außenlandeübungen mit Fluglehrer sowie drei Überlandflüge im Alleinflug zu fremden Flugplätzen absolviert werden.
- Einweisungsflüge zur Vermittlung der Grundlagen für die Beherrschung des Luftsportgeräts
- Starten und Landen
- Verhalten in besonderen Notsituationen
- Erster Alleinflug in der Platzrunde
- Erlernen des Handlings unter besonderen Bedingungen (zum Beispiel das Starten und Landen bei Seitenwind)
- Überlandeinweisung mit Anwendung der terrestrischen Navigation
- 3 x 50 km Alleinflüge mit Zwischenlandung auf fremden Flugplätzen
- 2 x 200 km Flug mit Lehrer inkl. Zwischenlandung
- Vorbereitung auf die praktische Prüfung
Abschluss der praktischen Ausbildung durch eine 60 minütige Prüfung durch einen Prüfungsrat des DULV.