Umschulung vom Tragschrauber (Gyrokopter)

Tragschrauber-Flieger können ihre Fluglizenz aufstocken. Es gibt Erleichterungen bei der Umschulung zum Fluglizenzerwerb.

Teile der Flugausbildung, die für die andere Sportpilotenlizenz erforderlich sind, wurden bereits einmal absolviert und die entsprechende Prüfungen bestanden. Diese Teile der Flugausbildung muss man nicht wiederholen. Es wird dieses Wissen und Können erweitert. Entsprechende Prüfungen entfallen.

THEORIE:

  • Technik / Aerodynamik
  • Verhalten in besonderen Fällen (inkl. menschliches Leistungsvermögen)
  • Pyrotechnik

Die Theorieprüfung wird durch den Ausbildungsleiter der Flugschule abgenommen.

PRAXIS:

Die Mindeststundenanzahl für die praktische Ausbildung entfällt. Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV Ausbildungsnachweisheft für aerodynamisch gesteuerte UL durchgeführt und dokumentiert werden.

Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug von mind. 50km Strecke und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden.

Abschluss der praktischen Ausbildung durch eine 60 minütige Prüfung durch einen Prüfungsrat des DULV.